AGB
- Reisevertrag
- Anzahlung
- Haftung
- Beschränkung der Haftung
- Kündigung und Rücktritt durch Homeless
- Rücksichtnahme und Ausschluß
- Ersatzteilnahme/Umbuchung
- Versicherungen
- Mindestteilnehmerzahl
- Änderung des Veranstaltungsverlaufes
- Gewährleistung
- Ausschluss von Ansprüchen/Verjährung
- Salvatorische Klausel
- Gerichtsstand
Reisevertrag
Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich, dass aus medizinischer Sicht keine Bedenken gegen das Ausüben des Wellenreitsports bestehen. Teilnehmen kann jeder, der die genannten Voraussetzungen erfüllt: Schwimmsicherheit, sportliche Belastbarkeit und keine Ohrenerkrankungen.
Mir eurer Anmeldung bietet ihr uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt unter Anerkennung der Reisebedingungen. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von einem gesetzlichen Vertreter zu Unterschreiben. Sonderwünsche und Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie vom Veranstalter bestätigt werden.
Anzahlung
Die Anzahlung der Reisegebühren (50% des Reisepreises) erwarten wir per Überweisung unmittelbar nach unserer Buchungsbestätigung. Den Restbetrag bitten wir Sie bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn auf unser Konto zu überweisen. Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb 4 Wochen vor Reisebeginn wird der gesamte Reisepreis mit der Anmeldebestätigung fällig.
Haftung
Haftung erfolgt unsererseits für die gewissenhafte Vorbereitung und Durchführung der Reise und die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung. Wir übernehmen keine Haftung für Personen- und Sachschäden während der Anfahrt, des Reiseverlaufs und für PKW-Fahrten, die vor Ort stattfinden. Die Reiseteilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Werden zur Durchführung einer Veranstaltung andere Unternehmen mit Einzelleistungen beauftragt, so haftet das jeweilige Unternehmen für die im Zusammenhang mit der Einzelleistung entstehenden Ansprüche.
Eltern erklären mit ihrer Unterschrift auf der Anmeldung ihr Kind für selbstverantwortlich genug, um an einer Reise teilzunehmen, bei welcher es nicht beaufsichtigt wird. Auch in diesem Fall übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
Eine Haftung für Verlust und Beschädigung des Eigentums der Teilnehmer seitens des Veranstalters ist ausgeschlossen.
Die Ausrüstung ist ordnungsgemäß zu behandeln. Bei grob fahrlässiger Beschädigung und bei Verlust haftet der Teilnehmer für den entstandenen Schaden.
Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.
Homeless ist nach deutschem Recht gegen Haftpflicht versichert.
Kündigung und Rücktritt durch Homeless
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung seitens Homeless nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis.
b) Bis zwei Wochen vor Reiseantritt
Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reisebeschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In diesem Fall verpflichtet sich Homeless, den Teilnehmer unverzüglich nach eintritt der Vorraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung zuzuleiten. Der Teilnehmer erhält den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, wird Homeless den Teilnehmer hierüber berichten.
Rücksichtnahme und Ausschluß
Der Veranstalter erwartet, dass jeder Reiseteilnehmer die Sitten und Gebräuche des Gastlandes, aber auch dessen Anforderung an umweltgerechtes verhalten respektiert. Sollte der Teilnehmer grob gegen sie verstoßen, hat der Veranstalter das Recht, ihn, ohne Erstattung des Reisepreises, von der weiteren Reise auszuschließen. Entstehende Kosten gehen zu Kosten des Reiseteilnehmers.
Kündigung und Rücktritt durch den Teilnehmer:
Der Rücktritt von der Kursteilnahme ist jederzeit möglich und schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Homeless. Tritt der Teilnehmer vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann Homeless Aufwendungsersatz des Gesamtbetrags nach Maßgabe folgender pauschalierter Stornokosten je angemeldetem Teilnehmer verlangen:
Bis 28 Tage vor Kursbeginn 10%, oder mindestens 30€, bis 14 Tage vor Beginn 50%, bis 7 Tage vor Beginn 75%, bis drei Tage vor Beginn 90%, danach und bei Nichtantritt (no show) 100%.
Auch für den Fall des Entstehens verschuldeter Körperschäden des Teilnehmers behält der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis.
Ersatzteilnahme/Umbuchung
Bis zum Reisebeginn kann der Teilnehmer verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. In diesem Falle ist für Änderung der Reiseunterlagen ein Betrag in Höhe von 15€ pro Umbuchung auf Dritte durch den Teilnehmer zu zahlen. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiserfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der ursprüngliche Teilnehmer dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Eine Umbuchung, (geänderter Termin, anderes Leistungspaket, etc.) wird von Homeless als Stornierung, sowie einer gleichzeitigen Neuanmeldung angesehen, wobei die oben genannten Stornierungskosten anfallen.
Versicherungen
Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist nicht im Preis eingeschlossen. Der Abschluss einer solchen ist ratsam. Darüber hinaus empfiehlt sich der Abschluss eines Versicherungspaketes.
Mindestteilnehmerzahl
Die Mindestteilnehmerzahl beträgt zwei Personen pro Übungskurs. Ist in der Beschreibung der Reise ausdrücklich und in der Reisebestätigung auf eine bestimmte Mindestteilnehmerzahl und die Rücktrittserklärungsfrist (spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn) hingewiesen, so kann der Veranstalter erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird. Der Veranstalter wird dem Teilnehmer die vorstehende Erklärung unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten Teilnehmerzahl spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn zugehen lassen. Der Teilnehmer kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anzubieten.
Der Teilnehmer hat dem Veranstalter seine Ersatzteilnahme unverzüglich nach Zugang der Erklärung des Veranstalters hinsichtlich der nicht erreichten Teilnehmerzahl anzuzeigen. Macht der Teilnehmer von diesem recht keinen gebrauch, so wird der vom Teilnehmer gezahlte Betrag unverzüglich zurückerstattet.
Änderung des Veranstaltungsverlaufes
Änderungen des Veranstaltungsverlaufes sind nicht auszuschließen. Insbesondere bei Witterungsbedingten Gefahren kann das Kursprogramm geändert und ein Alternativprogramm angeboten werden. Für wetterabhängige Umstände sind wir in keinem Fall verantwortlich.
Gewährleistung
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass ihm der Veranstalter an Stelle seines Anspruchs auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener frist eine mangelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert. Abhilfe kann in der Weise erfolgen, dass der Mangel behoben wird oder eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung, die auch die ausdrückliche Zustimmung des Teilnehmers findet, erbracht wird. Die Mängelanzeige ist vor Ort bei der zuständigen Reiseleitung vorzunehmen. Homeless kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder geringer zu halten. Der Teilnehmer ist insbesondere dazu verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.
Ausschluss von Ansprüchen/Verjährung
Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistungen, nachträglicher Unmöglichkeiten und wegen Verletzung von Nebenpflichten hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Teilnehmer die genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.
Die Ansprüche des Teilnehmers verjähren in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende.
Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründen nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages bzw. der übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Essen.


